Bewilligungen als Personalagentur
Die Vermittlungstätigkeit innerhalb der Schweiz erfordert eine kantonale Bewilligung, die durch den Sitzkanton des Vermittlungs- oder Verleihbetriebs erteilt wird. Für die internationale Tätigkeit wird zusätzlich eine eidgenössische Bewilligung benötigt, die das Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO erteilt. Eumedica Recruitment Group Ltd besitzt alle notwendigen Bewilligungen.