Während in Deutschland kinderlose Alleinstehende ca. 40% Steuern und Abgaben zahlen sind es in der Schweiz ca. 17% (Stand 2017). Die hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz werden also zum einem Teil durch die niedrigen Steuern, zum anderen Teil auch die hohen Gehälter mehr als kompensiert.
In dem Fall der Aufenthaltsgenehmigung, also der ersten fünf Jahre in der Schweiz ist dein steuerrechtlicher Wohnsitz in der Schweiz und du wirst quellenversteuert, das bedeutet, der Arbeitgeber ist verpflichtet, die geschuldete Steuer vom Lohn abzuziehen und der Schweizer Steuerbehörde abzuliefern (ähnlich wie in Deutschland). Die gesamten Steuern zahlst du dann in der Regel in der Schweiz.