Am 1. Januar 2020 verändert sich die bisherige Ausbildung der Pflegeberufe!
Die derzeit getrennten Ausbildungen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden in einer generalistischen Berufsausbildung mit der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/ Pflegefachmann“ zusammengeführt.
Voraussetzungen für die Pflegeausbildung:
- 10-jähriger Schulabschluss, mind. erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR)
- oder Berufsbildungsreife und 2-jährige Berufsausbildung
- oder Berufsbildungsreife und abgeschlossene mindestens 1-jährige Ausbildung in der Pflegehilfe
- Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
- bei ausländischem Schulabschluss mindestens das Sprachniveau B2
Neben der beruflichen Pflegeausbildung gibt es eine primärqualifizierende Pflegeausbildung an Hochschulen.
Dieses Pflegestudium eröffnet neue Karrieremöglichkeiten sowie Aufstiegschancen und befähigt unmittelbar zur Pflege von Menschen aller Altersstufen auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik.
Das Studium vermittelt neben den Inhalten der beruflichen Ausbildung u. a. Kompetenzen zur Steuerung und Gestaltung hochkomplexer Pflegeprozesse, zur Erschließung der neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und für eine kritisch reflexive Auseinandersetzung mit theoretischem wie praktischem Pflegewissen. Auch die Fähigkeit zur Mitwirkung an der Qualitätsentwicklung gehört dazu.
Das Studium dauert mindestens drei Jahre und umfasst theoretische und praktische Lehrveranstaltungen an der Hochschule und Praxiseinsätze im Umfang von über 2.100 Stunden in Einrichtungen der ambulanten und stationären Akut- und Langzeitpflege. Das Studium ist durchgängig generalistisch gestaltet ohne die Möglichkeit einer Spezialisierung.
Die Zugangsvoraussetzungen zum Pflegestudium bestimmen sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zum Hochschulzugang. Hier gibt es neben dem Abitur noch viele andere Wege, die den Zugang zum Studium eröffnen.
Gleichwertige Leistungen können auf das Pflegestudium angerechnet werden. Eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Pflegeausbildung soll das Pflegestudium um die Hälfte verkürzen.
Das Studium schließt mit der Verleihung des akademischen Grades durch die Hochschule ab. Die staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung ist dabei Bestandteil der hochschulischen Prüfung. Die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ wird in Verbindung mit dem akademischen Grad geführt.
Quelle: https://www.pflegeausbildung.net/